| Wirtschaftwoche 27/2010 |
Wenn Kassen Krankenhausrechnungen prüfen, müssen sie im Falle eines Falschverdachts dem Haus 300 Euro für den Verwaltungsaufwand erstatten. Wenn der Verdacht zu Recht bestand, hat also das Krankenhaus falsch abgerechnet, passiere - nichts!
Weitere Punkte sind die Nicht-Einführung der Gesundheitskarte (würde ja für Transparenz sorgen...) und der Umstand, dass Patienten der Gesetzlichen keine Rechnung erhalten (im Gegensatz zu den privat Versicherten).
Die Ausgaben steigen ungebremst - in den letzten fünf Jahren stiegen die Kosten für Krankenhausbehandlungen von rund 48 auf 57 Milliarden, für Arzneimittel von 22 auf 31 Milliarden, für ärztliche Behandlungen von 23 auf 28 Milliarden.
Auf der anderen Seite müssen die Kasse jede Arztrechnung bezahlen, egal, wie tüchtig dieser ist. Auch wenn ein Arzt keinerlei Behandlungserfolge vorweisen kann, muss er seine Rechnungen von der Kasse erstattet bekommen. Vertragszwang ist das Zauberwort. Bei Fusionen von Betriebs- und anderen Krankenkassen wird in der Regel auch nichts eingespart, eher im Gegenteil - je größer eine Krankenkasse, desto unübersichtlicher wird sie.
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